Schritt 4: Krankenversicherung
Bitte beachten Sie: Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universität durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist aber dem 01.01.2022 daher nicht mehr möglich! Mehr Informationen finden Sie hier.
Für EU-Studenten: Wenn du eine europäische Krankenversicherungskarte aus deinem Heimatland hast, brauchst du keine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Leider können jedoch nicht alle Ärzte Englisch und die wenigsten haben Interesse sich mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Es ist empfehlenswert eine deutsche Krankenversicherung für Notfälle als Ansprechpartner zu haben. Bitte melde dich hierfür bei der AOK, DAK, IKK oder TK vor Ort mit deiner Krankenversicherungskarte an. Es ist in der Regel kostenlos und du bekommst einen deutschen Vermittler über den deutsche Ärzte abrechnen können.
Mehr Informationen zur europäischen Krankenversicherungskarte
Für Nicht-EU-Studenten: Du musst als Nicht-EU-Student für die gesamte Zeit deines Aufenthaltes eine Krankenversicherung besitzen. Du hast die Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, doch es ist unkomplizierter eine gesetzliche Krankenversicherung zu wählen. Bei den privaten Krankenversicherungen müsstest du überprüfen, ob sie den Leistungen nach §11 Abs.1-3 SGB V entsprechen. Alle gesetzlichen Krankenkassen erfüllen diese Leistungen.
Der Mitgliedsbeitrag in gesetzlichen Krankenversicherungen (inklusive Pflegeversicherung) beträgt zurzeit ca. 120 Euro pro Monat für Student*innen bis zum 30. Lebensjahr.
Checkliste zur Anmeldung bei einer Krankenkasse:
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Aktuelle Adresse
- Foto
- Bankverbindung (kann nachgereicht werden, falls Du noch kein Konto in Deutschland hast)
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Immatrikulationsbescheinigung der Universität
Eine detaillierte Übersicht zur Krankenversicherung finden Sie auf der Webseite des International Office.